Kostenerstattung Physiotherapie: So bekommst du dein Geld zurück
- 9er Physio

- 8. Okt.
- 7 Min. Lesezeit
Viele Patient:innen fragen sich: „Übernimmt meine Krankenkasse einen Teil der Kosten für die Physiotherapie?“ Die Antwort ist: Ja – aber unter bestimmten Bedingungen. In Österreich gibt es Regelungen, welche Leistungen erstattungsfähig sind, wie hoch die Rückerstattung ist und was Patient:innen beachten müssen. In diesem Artikel erfährst du alle wichtigen Details zur Kostenerstattung bei der ÖGK, BVAEB und anderen Sozialversicherungen, und wie du optimal vorgehst (z. B. bei Wahlphysiotherapie).

Das Wichtigste in Kürze
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Inhaltsverzeichnis
1. Wie funktioniert die Kostenerstattung?
Grundsätzlich läuft es immer nach demselben Prinzip: Du gehst zur Physiotherapie, bezahlst die Behandlung selbst und reichst danach die Unterlagen bei deiner Krankenkasse ein. Nach Prüfung erhältst du einen Teil der Kosten zurück.
Damit die Rückerstattung klappt, brauchst du:
Ärztliche Verordnung (z. B. „10 × 45 Min. Physiotherapie“)
Honorarnote (Rechnung) mit allen relevanten Daten
Zahlungsnachweis (Überweisung, EC-Beleg, Kontoauszug)
Der entscheidende Punkt: Die Krankenkassen berechnen die Erstattung nicht auf Basis des Preises, den du tatsächlich bezahlt hast. Stattdessen gibt es sogenannte Vertragstarife. Das sind festgelegte Beträge, die die Kassen für eine Behandlung bezahlen würden.
Bei Wahltherapie bekommst du also nur einen Teil dieser Vertragstarife zurück – dein Eigenanteil bleibt entsprechend höher, je nachdem, wie hoch dein Privathonorar war.
2. ÖGK: 80 % vom Vertragstarif & keine Bewilligung nötig

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ist der größte Versicherungsträger in Österreich und die Regelungen betreffen die meisten Patientinnen und Patienten.
Bei Vertragstherapeuten rechnet die Praxis direkt mit der ÖGK ab – du musst nichts einreichen.
Bei Wahltherapie zahlst du die Behandlung vorab und reichst danach deine Unterlagen ein.
Wie hoch ist die Erstattung?
Du bekommst 80 % des Vertragstarifs für die entsprechende Leistung zurück.
Beispielrechnung:
Vertragstarif 45 Min.: ca. 57 €
80 % davon = ca. 45,60 € Erstattung
Privathonorar 100 € → dein Eigenanteil = ca. 54,40 €
Bewilligungspflicht:
Bis 30.06.2027 brauchst du bei der ÖGK keine chefärztliche Bewilligung. Das macht die Einreichung einfacher und spart dir Zeit.
Fristen:
Die Unterlagen solltest du zeitnah einreichen. Nach aktueller Regelung akzeptiert die ÖGK Einreichungen bis zu 42 Monate nach der Behandlung.
3. BVAEB: Vertragstarif minus 10 % – und komfortable Online-Einreichung

Bist du bei der BVAEB versichert (öffentlich Bedienstete, Eisenbahnen, Bergbau), funktioniert die Kostenerstattung so: Bei Wahltherapie orientiert sich die Rückzahlung am Vertragstarif – davon werden 10 % Behandlungsbeitrag abgezogen. Das heißt: Nicht dein Privathonorar ist die Basis, sondern der BVAEB-Tarif für die entsprechende Leistung.
Bewilligung:
Physiotherapie ist bei der BVAEB grundsätzlich nicht bewilligungspflichtig; Voraussetzung bleibt eine ärztliche Verordnung.
Einreichung & Frist:
Du reichst Verordnung, Honorarnote und Zahlungsnachweis ein – idealerweise digital über Meine BVAEB. Wichtig: Die Einreichfrist beträgt 42 Monate ab Leistungsdatum.
Praxis-Tipp:
Rechne grob mit Vertragstarif × 90 % als BVAEB-Erstattung (10 % Behandlungsbeitrag bleiben bei dir). Exakte Beträge hängen von der konkreten Leistungsposition (z. B. 45 oder 60 Minuten) ab. Für Patientenkommunikation ist diese Faustregel verständlich – für die Detailplanung lohnt ein Blick in die offiziellen Tarifdokumente.
4. SVS: Basistarife, möglicher Selbstbehalt – oft mit Bewilligung

Für SVS-Versicherte (Selbständige) gilt ein eigenes System. In der Wahlphysiotherapie erstattet die SVS üblicherweise auf Basis eines Basistarifs (Grundtarif). Dieser Basistarif ist die Grundlage der Rückzahlung; er wird regelmäßig angepasst (z. B. zuletzt Anhebung für 60-Minuten-Behandlungen). Je nach SVS-Gruppe fällt zusätzlich ein Selbstbehalt an.
Bewilligung:
Anders als bei der ÖGK ist die Verordnung bei der SVS nach aktuellem Stand bewilligungspflichtig. Das solltest du vor dem ersten Termin klären, damit die Erstattung gesichert ist.
Wichtig für die Planung:
Rechne damit, dass nicht dein Privathonorar, sondern der Basistarif die Obergrenze der Erstattung bildet.
Die tatsächliche Auszahlung = Basistarif minus Selbstbehalt (Höhe abhängig von deiner Versicherungsgruppe).
Bei Unklarheiten lohnt die Rückfrage bei deiner SVS-Landesstelle oder ein Blick in die Tarifauskunft.
5. So reichst du richtig ein: Schritt-für-Schritt
Verordnung besorgen
Hole dir vor der ersten Einheit eine ärztliche Verordnung (z. B. „10 × 45 Min. Physiotherapie“). Bei SVS die Bewilligungspflicht beachten.
Therapie absolvieren
Termine wahrnehmen; bei Wahltherapie bezahlst du zunächst selbst.
Unterlagen sammeln
Honorarnote/Rechnung mit Name/Anschrift, Leistungsdatum, Leistungsdauer, klarer Leistungsbezeichnung.
Zahlungsnachweis (Überweisung, Kartenzahlung, Kontoauszug).
Ärztliche Verordnung (Original/Scan – je nach Kasse).
Einreichen bei deiner Kasse
ÖGK: regional gemäß Anleitung; die Bewilligungspflicht ist bis 30.06.2027 ausgesetzt.
BVAEB: bequem über Meine BVAEB oder per Post.
SVS: gemäß Vorgaben, häufig vorab bewilligen lassen.
Fristen einhalten
Üblich sind bis zu 42 Monate ab Leistungserbringung (ÖGK/BVAEB/ KFA – beachte die konkrete Regel deiner Kasse). Nicht zu lange warten, damit nichts liegen bleibt.

6. Rechenbeispiel mit 9er Physio (100 € / 45 Min.)
Bei 9er Physio kostet eine Einheit 100 € für 45 Minuten. So liest du die Erstattung richtig:
ÖGK (Wahltherapie)
Grundlage ist der Vertragstarif der ÖGK für 45 Minuten.
Erstattungsbetrag 2025 (45 Min.): 45,62 € (entspricht 80 % des Vertragstarifs).
Dein Eigenanteil bei 100 € Honorar: 100,00 € – 45,62 € = 54,38 €.
BVAEB (Wahltherapie)
Erstattet wird der Vertragstarif, davon gehen 10 % Behandlungsbeitrag ab.
Rechenlogik: Vertragstarif × 90 % = Auszahlung.
Beispiel: Wenn der Vertragstarif für 45 Min. X € beträgt, bekommst du 0,9 × X € zurück; den Rest plus die Differenz zum Privathonorar trägst du selbst.
SVS
Erstattung nach Basis-Tarif, abzüglich Selbstbehalt (Höhe abhängig von deiner Gruppe).
Prüfe vorab die Bewilligung, sonst riskierst du eine Ablehnung.
Hinweis: Beträge und Regeln können sich ändern. Für verbindliche Planung immer die aktuelle Information deiner Kasse prüfen.
7. Typische Fehler – und wie du sie vermeidest
Bei der Kostenerstattung passieren oft die gleichen Fehler – und das kann dich Geld kosten. Damit dir das nicht passiert, findest du hier die wichtigsten Stolperfallen und wie du sie vermeidest.
1. Keine ärztliche Verordnung
Ohne ärztliche Verordnung gibt es in den allermeisten Fällen keine Kostenerstattung. Auch wenn du die Behandlung dringend brauchst oder die Therapeutin dir empfiehlt zu starten – die Kasse verlangt eine schriftliche Zuweisung vom Arzt.
Tipp: Hol dir die Verordnung immer vor der ersten Einheit. So bist du auf der sicheren Seite.
2. Falsche Annahme zur Höhe der Erstattung
Ein weitverbreiteter Irrtum: Viele glauben, die Kassen übernehmen 80 % des tatsächlich bezahlten Honorars. Das stimmt nicht. Die Berechnung erfolgt auf Basis des Vertrags- oder Basistarifs, den die Krankenkasse mit Vertragstherapeut:innen vereinbart hat. Dieser Tarif ist meist deutlich niedriger als die privaten Stundensätze.
Beispiel: Du zahlst 100 € für 45 Minuten. Der ÖGK-Vertragstarif liegt bei 57 €. 80 % davon = 45,60 € Erstattung. Dein Eigenanteil = 54,40 €.
3. Fristen versäumt
Die Kassen akzeptieren nur Anträge, die innerhalb bestimmter Fristen eingereicht werden. Bei ÖGK und BVAEB sind das zum Beispiel 42 Monate ab dem Zeitpunkt der Behandlung. Klingt nach viel Zeit – doch viele Rechnungen verschwinden im Papierstapel.
Tipp: Reiche deine Unterlagen am besten zeitnah nach Abschluss der Serie ein. Dann musst du nichts sammeln und riskierst keine vergessenen Rechnungen.
4. SVS-Bewilligung vergessen
Während die ÖGK derzeit bis 30.06.2027 bewilligungsfrei ist, verlangt die SVS nach aktuellem Stand eine chefärztliche Bewilligung der Verordnung. Fehlt diese, kann es passieren, dass deine Rückerstattung abgelehnt wird.
Tipp: Kläre bei der SVS vor Therapiebeginn, ob deine Verordnung bewilligt werden muss. So verhinderst du, dass du auf den gesamten Kosten sitzen bleibst.
5. Unvollständige Unterlagen
Die Krankenkassen prüfen genau. Wenn Angaben fehlen oder unklar sind, wird die Rückerstattung verzögert oder ganz abgelehnt.
Erforderlich sind in der Regel:
Honorarnote/Rechnung mit Name, Anschrift, Leistungsdatum, Dauer, Bezeichnung der Leistung
Zahlungsnachweis (z. B. Überweisungsbestätigung, Kontoauszug, EC-Beleg)
Ärztliche Verordnung (Original oder Kopie, je nach Träger)
Fehlt eines dieser Dokumente, musst du nachreichen – das kostet Zeit.
6. Keine Kopien aufbewahrt
Ein Klassiker: Du schickst deine Originalrechnung per Post ein – und hast selbst keine Kopie. Wenn die Unterlagen auf dem Weg verloren gehen oder die Kasse Nachfragen hat, kannst du nichts mehr belegen.
Tipp: Scanne oder fotografiere deine Unterlagen immer vor dem Einreichen. Lege dir einen eigenen Ordner auf deinem Computer oder in der Cloud an. So kannst du jederzeit nachweisen, was du eingereicht hast.

8. Weitere Hinweise & Sonderfälle
Neben den großen Sozialversicherungsträgern gibt es noch einige Punkte, die für bestimmte Patient:innen wichtig sind:
KFA (Krankenfürsorgeanstalten):
Wenn du bei einer KFA versichert bist (z. B. für Landes- oder Gemeindebedienstete), gelten eigene Tarife und Fristen. Diese unterscheiden sich je nach Stadt bzw. Träger. Am besten erkundigst du dich direkt bei deiner KFA.
Hausbesuche & spezielle Leistungen:
Für Hausbesuche oder spezielle Behandlungen wie Lymphdrainage.
Komplexe Physikalische Entstauungstherapie (KPE)
Für diese Therapieform gibt es eigene Vertragstarife. Die Erstattung kann daher abweichen.
Private Zusatzversicherung:
Wenn du eine Zusatzversicherung hast, kannst du oft den Differenzbetrag zwischen Kassen-Erstattung und Privathonorar einreichen. Viele Tarife übernehmen bis zu 100 % dieser Kosten.
Fristen:
Auch wenn 42 Monate üblich sind, unterscheiden sich die Fristen zwischen den Kassen. Prüfe im Zweifel immer die konkreten Regeln deiner Versicherung.

9. FAQ: Häufige Fragen zur kostenerstattung
Brauche ich bei der ÖGK eine Bewilligung?
Derzeit nein. Die ÖGK hat die Bewilligungspflicht bis 30.06.2027 ausgesetzt. Du reichst Verordnung, Rechnung und Zahlungsnachweis ein.
Wie lange habe ich Zeit zum Einreichen?
Typisch sind bis zu 42 Monate nach der Behandlung (ÖGK/BVAEB/KFA – je nach Träger). Prüfe die konkrete Regel deiner Kasse.
Wie funktioniert die Erstattung bei der BVAEB?
Im Wahlbereich wird der Vertragstarif abzüglich 10 % Behandlungsbeitrag refundiert.
Wie funktioniert die Erstattung bei der SVS?
Die SVS orientiert sich an Basistarifen; zusätzlich gibt es einen Selbstbehalt. Bewilligung meist erforderlich.
Ersetzt meine Zusatzversicherung den Rest?
Häufig ja – je nach Tarif werden Differenzkosten ganz oder teilweise übernommen. Bitte deine Polizze prüfen.
10. Fazit
Die Kostenerstattung für Physiotherapie in Österreich ist gut planbar, wenn du die Unterschiede der Kassen kennst und deine Unterlagen vollständig einreichst.
ÖGK: 80 % des Vertragstarifs, bewilligungsfrei bis 30.06.2027.
BVAEB: Vertragstarif minus 10 % Behandlungsbeitrag, digitale Einreichung via MeineBVAEB, Frist 42 Monate.
SVS: Basistarife mit Selbstbehalt, meist bewilligungspflichtig.
So reduzierst du deinen Eigenanteil zuverlässig – und kannst dich auf deine Genesung konzentrieren.
aktueller Stand: 10/2025
11. Über uns: 9er Physio

Bei 9er Physio steht nicht nur die Behandlung einzelner Symptome im Vordergrund, sondern dein ganzer Körper. Wir sind spezialisiert auf Sportphysiotherapie in den Bereichen Orthopädie, Neurochirurgie und Unfallchirurgie.
Mit einem ganzheitlichen Ansatz und individueller Betreuung helfen wir dir, die Ursachen deiner Beschwerden zu verstehen und durch gezielte Übungen, Mobilisation und Training langfristig wieder schmerzfrei und beweglich zu werden.



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